Vergewaltigungen finden nicht nur außerhalb von Partnerschaften statt. Auch in Ehen gibt es zahlreiche Fälle. Einer davon wird gerade am Landesgericht Salzburg verhandelt.
In Salzburg wird derzeit ein Fall verhandelt, der an den Fall Pélicot in Frankreich erinnert: Ein Mann soll seine Ehefrau über zwölf Jahre hinweg ungefähr dreimal pro Monat missbraucht haben. Österreichischen Medienberichten zufolge handelt es sich um mehr als 400 Vergewaltigungen. Dazu kämen noch diverse körperliche Misshandlungen.
Anders als in Frankreich werfen die Richter dem Mann in Österreich allerdings vor, seine Frau nicht betäubt, sondern gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Laut einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ soll sie der 41-Jährige unter anderem geschlagen sowie ihre Kleidung zerrissen haben.STERN PAID Jahresendheft 2024 Anwältin Fall Pélicot 8:43
Außerdem habe er ihr gedroht, ihr und ihrer Familie etwas anzutun, sollte sie sich von ihm scheiden lassen. Zudem wird ihm schwere Nötigung zur Last gelegt.
Vergewaltigung in der Ehe in Österreich seit 1989 strafbar
Bei dem Angeklagten handelt es sich dem Bericht zufolge um einen Türken, der seine Frau nach der Hochzeit 2012 nach Österreich geholt habe. Im Falle einer Verurteilung drohen im zwischen zwei und zehn Jahren Haft. In einem ähnlichen Fall jahrelanger Vergewaltigung einer Ehefrau in Salzburg wurde der Täter zu viereinhalb Jahre dauernden Gefängnisstrafe verurteilt.
Vergewaltigungen in der Ehe zählen zu den am häufigsten gezählten Formen sexueller Gewalt. Mehr als 50 Prozent aller sexuellen Übergriffe werden im Rahmen einer Partnerschaft begangen, heißt es bei der Beratungsstelle Frauen-Notruf Münster.
Diese Art des Missbrauchs wird der häuslichen Gewalt zugeordnet und ist in Deutschland seit dem Jahr 1997 strafbar. Juristisch gesehen existierten Vergewaltigungen bis dahin nur außerhalb der Ehe. Österreich kam Deutschland ein paar Jahre zuvor: Dort gilt der sexuelle Missbrauch in der Ehe seit 1989 als Straftat. Allerdings dauerte es in beiden Ländern, bis sie vom Antragsdelikt zum Offizialdelikt wurde, heißt: Die Strafverfolgungsbehörden können in verdächtigen Fällen ermitteln, ohne das das Opfer dazu einen Antrag stellen muss.