Der Nord Stream 2 AG und auch ihrem Sachwalter wurden in MV aus Furcht vor möglichen US-Sanktionen Bankkonten gekündigt. Klagen dagegen scheiterten in erster Instanz am Landgericht Stralsund.

Die Sparkasse Vorpommern hat ein Konto des Sachwalters der hochverschuldeten Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 zu Recht kündigen dürfen. Ein entsprechendes Urteil sprach das Landgericht Stralsund, das damit Klagen des als Sachwalter bestellten Unternehmens Transliq zurückwies. Allerdings habe es nur eine Grundlage für eine ordentliche und nicht für eine außerordentliche Kündigung gegeben. 

Das auf Insolvenzrecht spezialisierte Unternehmen Transliq hatte die Fortsetzung des Kontos bei der Sparkasse Vorpommern gefordert, um ausstehende zweistellige Millionen-Forderungen von Kleingläubigern darüber befriedigen zu können. Transliq will nun erhebliche Schadenersatzansprüche gegen die Sparkasse geltend machen. Ein Sachwalter ist in diesem Kontext mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter zu vergleichen. 

Die Anwälte der Sparkasse sahen sich bestätigt. Sie hatten auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung beharrt und zur Begründung auf die Gefahr möglicher US-Sanktionen verwiesen. Bereits vorigen Monat hatte das Gericht die Kündigung eines Kontos der Nord Stream 2 AG selbst für rechtens erklärt. Dagegen legte Nord Stream 2 AG Berufung vor dem Oberlandesgericht Rostock ein.

Die Nord Stream 2 AG gehört dem russischen Gazprom-Konzern. Sie sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1.200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen. 

Das umstrittene Gas-Geschäft wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 auf Eis gelegt. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 zerstört, ebenso wie die beiden Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.