Auch die Kommunen sollen die neue Bezahlkarte des Landes für Geflüchtete nutzen können. Die Teilnahme an dem System ist freiwillig.
Die Bezahlkarte für Geflüchtete kann in den sechs Aufnahmeeinrichtungen von Rheinland-Pfalz genutzt werden. Nach einer Pilotphase sei die Ausgabe der Bezahlkarten abgeschlossen, teilte der Staatssekretär im Integrationsministerium, Janosch Littig, in Mainz mit. Alle in den Aufnahmeeinrichtungen untergebrachten und neu ankommenden Geflüchteten könnten nun ihre Leistungen über die Bezahlkarte abrufen.
In den Aufnahmeeinrichtungen erhalten volljährige, alleinstehende Asylbewerber laut Ministerium monatlich einen Betrag von 196 Euro. Von dieser Summe betrage der monatlich abhebbare Bargeldbetrag 130 Euro. Der Bedarf für Unterbringung, Ernährung und Bekleidung werde gesondert als Sachleistungen erbracht.
Kommunen entscheiden eigenständig
Das Land bereite die Einführung der Bezahlkarte auch im kommunalen Bereich vor, berichtete der Staatssekretär. Dazu soll eine Kooperationsvereinbarung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten abgeschlossen werden. Die Kommunen könnten dann eigenständig entscheiden, ob sie das Bezahlkartensystem des Landes nutzen wollen. Die Einführung der Bezahlkarte auf kommunaler Ebene werde für das zweite Quartal des laufenden Jahres vorbereitet.