Ein Österreicher steigt in Passau in einen Zug und bekommt es wegen zuvor verlängerter Grenzkontrollen mit Bundespolizisten zu tun. Er klagt vor Gericht – und bekommt in zweiter Instanz recht.
Der hält die Kontrolle eines Österreichers im Juni 2022 an der Grenze zu Deutschland für rechtswidrig. Zu den Gründen für dieses Urteil machte das Gericht zunächst keine Angaben. Ein Gerichtssprecher verwies in einer Mitteilung am Tag nach dem Beschluss auf die schriftlichen Urteilsgründe, mit denen in den kommenden Wochen zu rechnen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bayerische Verwaltungsgerichtshof