Nach grünem Licht für das Finanzpaket im Bundesrat richtet sich der Blick auf die Umsetzung. Warum für Regierungschefin Rehlinger drei Z wichtig sind.
Nach der Zustimmung zum Milliarden-Finanzpaket im Bundesrat fordert die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) bei der Umsetzung „den richtigen Spirit des Anpackens“. Im Vordergrund stünden jetzt drei Z: „Es geht um Zielgenauigkeit, es geht um Zügigkeit, und es geht um Zusätzlichkeit“, sagte Rehlinger im Bundesrat. Das Saarland stimmte dem Schuldenpaket für Verteidigung und Infrastruktur zu.
„Diese drei Z’s sollten für uns handlungsleitend sein, wenn es jetzt darum geht, mit den Mitteln das wirklich Beste auch zu erreichen“, sagte Rehlinger, die derzeit Bundesratspräsidentin ist. Man brauche nun „den richtigen Geist“, auch um die Handlungsfähigkeit des Staates zu unterstreichen.
Sie bezeichnete die Grundgesetz-Änderungen für das milliardenschwere Finanzpaket als „historisches Signal der politischen Mitte an die Menschen in Deutschland“. Es sei aber auch „ein historisches Signal der politischen Mehrheit Deutschlands in Richtung Europa und der Welt“.
„Chance, die so nicht wiederkommt“
„Es ist das Zeichen dafür, dass wir bereit, willens und auch in der Lage sind, unser Schicksal in die Hand zu nehmen, dass wir bereit sind, die Herausforderungen der Zeit zu meistern“, sagte sie.
Die Grundgesetz-Änderungen ermöglichten „die richtigen Weichenstellungen im Sinne eines Aufhol-Programms für die Infrastruktur, im Sinne eines Fitness-Programms, wenn man so will, für die Sicherheit und im Sinne eines neuen Aufbruchs für Transformation und Klimaschutz in Deutschland„.
Sie bedeuteten aber auch eine große Verantwortung. „Wir wollen und wir müssen diese Chance nutzen, denn sie wird so nicht wiederkommen“, sagte die Saarländerin.
Am Dienstag hatte der Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für die nötigen Grundgesetz-Änderungen gestimmt. Nun nahm das Schuldenpaket im Bundesrat die letzte Hürde. Die Länder stimmten mit Zweidrittelmehrheit zu. Das Gesetz muss noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf sein verfassungsgemäßes Zustandekommen geprüft und unterschrieben werden.