Auch in MV ist Cannabis seit dem 1. April 2024 teilweise legal. Die Gewerkschaft der Polizei zeigt sich besorgt und fordert zusätzliches Geld. Ein Großprojekt ist derweil eingebremst worden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Mecklenburg-Vorpommern hat auch ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis keine gute Meinung von dem Gesetz. „Das bestehende neue Cannabis-Gesetz war ein handwerklich schlecht gemachter Schnellschuss“, sagte Christian Schumacher, Vorsitzender der GdP in Mecklenburg-Vorpommern, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Für seine Gewerkschaft sende das bestehende Gesetz Signale für den Konsum von Cannabis, anstatt den Fokus auf Prävention zu legen. Er forderte eine bessere Ausstattung für die Cannabis-Kontrollen. Laut Schumacher fehlen der Polizei Messgeräte und Vortester, um Verstöße im Straßenverkehr feststellen zu können.
Dies verdeutliche die technischen, finanziellen und personellen Probleme bei der Ausstattung der Polizei weiter. Die Anschaffung dieser Geräte und Investitionen in Präventionsmaßnahmen seien deswegen ein Muss, sagte er.
Drei Anbauvereinigungen für Cannabis zugelassen
Laut einem Sprecher des zuständigen Landwirtschaftsministeriums gibt es derzeit drei Anbauvereinigungen für Cannabis mit insgesamt 550 Mitgliedern in Mecklenburg-Vorpommern. Sechs Anträge würden derzeit noch bearbeitet. Auf Anfrage teilte das Ministerium mit, dass jeder Antrag umfangreich geprüft werden müsse. Das Ministerium habe bisher zu jedem Antrag ergänzende Unterlagen anfordern müssen, was zu längeren Bearbeitungszeiten geführt habe.
Einen Dämpfer erteilte das Ressort von Agrarminister Till Backhaus (SPD) in der vergangenen Woche einem geplanten Großkomplex von High-Tech-Anlagen für Cannabis-Anbauvereinigungen bei Anklam. Das Vorhaben auf dem ehemaligen NVA-Gelände in Relzow mit 35 alten Panzerhallen und einem Komplex von zahlreichen dicht nebeneinanderstehenden Anbaumodulen diverser Cannabis-Clubs sei mit dem Gesetzeszweck nicht vereinbar.
„Erklärter Zweck des Konsum-Cannabis-Gesetzes ist es, kommerzielle Plantagen und vergleichbare Großanbauflächen für Cannabis auszuschließen und stattdessen einen kleinräumigen, nichtgewerblichen Eigenanbau zum Eigenkonsum durch die Mitarbeit der Mitglieder der Anbauvereinigungen zu ermöglichen“, argumentierte ein Ministeriumssprecher.
Cannabis-Gesetz soll auch Prävention fördern
Dem Gesetz zufolge dürfen seit dem 1. April 2024 Erwachsene bundesweit bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen. Auch das Mitführen von bis zu 25 Gramm außerhalb der Wohnung ist straffrei. Außerdem soll das Gesetz strenge Kontrollen ermöglichen. Laut Bundesregierung ist Ziel der Legalisierung, Aufklärung und Prävention zu fördern und Hilfsangebote auszubauen.
Neue Bestimmungen für Cannabis am Steuer
Begleitet wurde die teilweise Cannabis-Legalisierung von neuen Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Für den berauschenden Wirkstoff THC gibt es demnach seit Ende August vorigen Jahres einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße. Außerdem gibt es wie bei Alkohol in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.