Er arbeitete in den Reihen der Ordnungshüter, doch sein Privatleben scheint mit Recht und Ordnung nicht vereinbar zu sein: Ein Mann soll im Internet kinderpornografische Inhalte angeboten haben.

Nach der Festnahme eines Mitarbeiters der Dortmunder Polizei wegen Kinderpornografie-Verdachts haben die Ermittler umfangreiches Material sichergestellt. Aus seiner Wohnung in der Ruhrgebietsstadt habe man 81 Asservate mitgenommen und von seinem Arbeitsplatz elf Asservate, sagte eine Sprecherin der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) NRW. 

Darunter seien ein Computer und andere Datenträger. „Ob sich tatrelevantes Material auf den sichergestellten Datenträgern befindet, wird die Auswertung zeigen“, so die Sprecherin. Diese werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Wohnung des 41 Jahre alten Mannes in der Ruhrgebietsstadt war bereits am Freitag durchsucht worden und gestern sein Arbeitsplatz. 

Mindestens zwei Videos hochgeladen

Es bestehe der Verdacht, dass der Mann Mitglied einer im Darknet abrufbaren Kommunikations- und Tauschplattform gewesen sei, auf der kinderpornografische Inhalte verbreitet wurden, so die ZAC-Sprecherin. In mindestens zwei Fällen seien kinderpornografische Bilddateien – es waren Videos – hochgeladen worden. Die Auswertung des sichergestellten Materials soll zeigen, ob der Mann im Besitz von weiteren kinderpornografischen Inhalten war. 

Dem Mann wird bandenmäßiges öffentliches Zugänglichmachen von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen, laut Strafgesetzbuch droht ihm eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren. 

Seit 2013 angestellter Mitarbeiter der Dortmunder Polizei

Der Mann kam nach der Durchsuchung seiner Wohnung für eine Nacht in Gewahrsam, nach der vorläufigen Festnahme kam er am Samstag wieder auf freiem Fuß. Antrag auf Haftbefehl wurde nicht gestellt. 

Er ist seit 2013 angestellter Mitarbeiter der Dortmunder Polizei, Polizeibeamter ist er nicht. Die Polizei entband den Verdächtigen umgehend vom Dienst und leitete seine außerordentliche Kündigung ein. Die Dienstgebäude der Polizei darf er nicht mehr betreten. Über den Fall hatten mehrere Medien berichtet. 

Wie der Tatverdächtige den Cybercrime-Ermittlern in die Maschen ging, wollte die ZAC-Sprecherin aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen. Man wolle etwaige andere Täter nicht durch solche Informationen warnen.