Die Rechte der Deutschen und Dänen in Nord- und Süd-Schleswig regeln die Bonn-Kopenhagener Erklärungen. Anlässlich des Jubiläums befasst sich damit auch der Schleswig-Holsteinische Landtag.
Nach Ansicht des Fraktionsvorsitzenden des Südschleswigschen Wählerverbandes dürfen Minderheiten nicht infrage gestellt werden. „Minderheit sein, das ist das Bekenntnis zu einer Sprache und einer Kultur, ein Zugehörigkeitsgefühl zu einer eigenen Gemeinschaft“, sagte Christian Dirschauer im Kieler Landtag anlässlich einer Debatte zu 70 Jahren Bonn-Kopenhagener Erklärungen.
Sie dürften nicht zur Assimilation aufgefordert werden. „Dass dieses heute weitgehend politischer Konsens ist, erfüllt uns mit großer Dankbarkeit“, betonte der SSW-Fraktionschef. Daher sei es nicht nur wichtig, das Jubiläum öffentlich zu feiern, sondern auch daran zu erinnern, dass Minderheitenschutz, kulturelle Vielfalt und Völkerverständigung eine Voraussetzung für ein friedliches Miteinander seien und blieben. Der SSW ist die Partei der dänischen und friesischen Minderheit.
Erklärungen garantieren Gleichbehandlung
Beiderseits der deutsch-dänischen Grenze leben nationale Minderheiten. Die Rechte der knapp 15.000 Angehörigen der deutschen Minderheit in Dänemark und der rund 50.000 Menschen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein regeln die Erklärungen. Sie entstanden im Kontext der Nato-Gründung und legten am 29. März 1955 grundlegende Prinzipien der Minderheitenpolitik fest.
Die Erklärungen wurden vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer und seinem dänischen Amtskollegen Hans Christian Hansen unterzeichnet. Sie garantieren die Gleichbehandlung beider Gruppen auf beiden Seiten der Grenze.