In Argentinien läuft ein Prozess um den Tod von Diego Maradona. Nun wurden erstmals die Obduktionsergebnisse präsentiert. Sie zeigen: Überraschend starb der Fußballer nicht.
60 Jahre alt war Diego Maradona, einer der besten Fußballer der Geschichte, als er am 25. November 2020 starb. Eine dreitägige Staatstrauer folgte in Argentinien auf sein Ableben, sein Leichnam wurde öffentlich zugänglich im Präsidentenpalast Casa Rosada in der Hauptstadt Buenos Aires. Seitdem läuft die Aufarbeitung seines Todes. Nun gibt es Klarheit, woran Maradona starb.
In Argentinien läuft der derzeit ein Prozess gegen sieben Ärzte und Pfleger. Der Vorwurf lautet Totschlag, sie sollen den Weltmeister von 1986 falsch behandelt haben. Im Zuge des Prozesses wurden nun erstmals die Obduktionsergebnisse veröffentlicht.
Demnach habe die Fußball-Legende eine bis zu zwölfstündige Sterbephase durchlaufen, so berichtet es etwa die Nachrichtenagentur DPA und bezieht sich auf lokale Medien. Zwei Gerichtsmediziner, die Maradonas Leichnam untersucht hatten, sagten demnach vor Gericht, er habe Wasseransammlungen in vielen Organen, etwa im Unterleib und in den Lungen gehabt. Die Todesursache waren demnach ein Lungenödem, Herzinsuffizienz und eine Herzmuskelerkrankung.
Die Todesursache von Diego Maradona steht fest
Der Forensiker Carlos Mauricio Cassinelli erklärte, Maradonas Tod sei weder plötzlich noch unerwartet gewesen. Sein Herz habe das Doppelte eines normalen Herzens gewogen. Die Wasseransammlungen in den Organen hätten mehrere Tage vor seinem Tod begonnen. Maradona hätte nicht in häuslicher Pflege behandeln werden sollen.
Der ehemalige Fußballer starb in seiner Wohnung, bei seiner Behandlung seien massive Fehler gemacht worden, wird seinen behandelnden Ärzten und Pflegern vorgeworfen. Diese weisen die Vorwürfe zurück. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu 25 Jahren.
Der Prozess gegen die Mediziner begann vor rund zwei Wochen. Er soll bis mindestens Mitte Juli andauern, in seinem Verlauf werden 192 Zeugen geladen. Der Prozess gegen eine weitere Pflegerin wurde vom Hauptverfahren abgetrennt. Die Krankenschwester muss sich im zweiten Halbjahr vor einem Geschworenengericht verantworten.
Mit Material der Nachrichtenagentur DPA.