Eine pflegebedürftige Frau möchte sich eine Klimaanlage einbauen lassen und klagt vor Gericht auf Bezuschussung. Das Gericht sieht die Anlage als Standard in heutigen Zeiten.

Der Einbau einer Klimaanlage bei Pflegebedürftigen muss von Pflegekassen bezuschusst werden. Das entschied das Sozialgericht Mainz in einem Fall, bei dem die pflegebedürftige Klägerin eine Klimaanlage in ihrer Mainzer Wohnung einbauen lassen wollte. Die beklagte Pflegekasse lehnte den Antrag auf Bezuschussung ab, da die Maßnahme unwirtschaftlich sei. Daraufhin klagte die Frau vor dem Sozialgericht Mainz mit der Begründung, aufgrund ihrer Erkrankungen sei der Einbau einer Klimaanlage unverzichtbar. 

Nun gab das Gericht der Klage statt. Der Einbau der Klimaanlage erleichtere die häusliche Pflege erheblich, da die Pflege in einem klimatisierten Raum als angenehmer empfunden und auch für die Pflegepersonen der Klägerin weniger anstrengend sei, hieß es im Urteil. 

Klimaanlage Standard in Zeiten des Klimawandels

Auch verhindere der Einbau einer Klimaanlage gesundheitliche Risiken für die Klägerin und ermögliche ihr eine selbstständigere Lebensführung, weil sie nach einem erholsamen Nachtschlaf weniger auf die Unterstützung ihrer Pflegeperson angewiesen sei. 

Bei dem Einbau handele es sich auch nicht um die „Herstellung eines gehobenen Wohnkomforts“ – in Zeiten des Klimawandels bilde eine Klimaanlage im Schlafzimmer den allgemeinen Wohnstandard ab. „Für einen solchen hat die Pflegeversicherung einzustehen“, stellte das Gericht fest.