Nach Änderungen im Kommunalwahlgesetz sorgen sich kleine Parteien, künftig bei der Sitzvergabe in den Räten benachteiligt zu sein. Nun befasst sich das NRW-Verfassungsgericht mit ihrer Beschwerde.
Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht befasst sich am Dienstag (10.30 Uhr) mit der Klage mehrerer Parteien gegen Änderungen bei den kommenden Kommunalwahlen. Geklagt haben die Landesverbände von Volt, Piratenpartei, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), FDP und Die Partei. Die kleinen Parteien sehen sich durch eine Änderung der Berechnungsmethode für die Sitzverteilung in Städte und Gemeinderäten benachteiligt.
CDU, Grüne und SPD hatten im Sommer 2024 beschlossen, die Berechnungsgrundlage für die am 14. September 2025 anstehenden Kommunalwahlen zu ändern. Das Land hält die Änderungen für rechtmäßig und argumentiert, dass es zuvor überproportionale Rundungsgewinne zugunsten kleinerer Parteien gegeben habe, die nun verhindert würden.
Das Gericht wird am Dienstag noch keine Entscheidung verkünden, sondern zunächst nur in öffentlicher Verhandlung beraten.