In einem eigenen Labor soll ein Jugendlicher Gift hergestellt und aufbewahrt haben. Experten des LKA wollen unter Vollschutz die Wohnung durchsuchen. Hintergründe und Motive sind noch unklar.
Ein Labor im Dachgeschoss seiner Eltern soll ein 16-Jähriger aus dem sächsischen Zeithain genutzt haben, um tödliches Gift herzustellen. Die Wohnung, in der der Jugendliche lebt, wurde am Morgen durchsucht, wie das Landeskriminalamt Sachsen mitteilte. Gegen den 16-Jährigen werde wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz ermittelt.
Der Jugendliche soll in einem eigens dafür eingerichteten Labor im Dachgeschoss seines Elternhauses mehrere Ampullen eines Gemisches aus Aconitin und Ricin hergestellt und aufbewahrt haben. Ricin ist eine biologische Waffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes.
Bereits niedrige Konzentrationen können tödlich sein
Experten des Robert Koch-Instituts sind als Unterstützung vor Ort, bestätigte ein LKA-Sprecher. Derzeit werde von der Feuerwehr eine sogenannte Dekontaminationsstrecke aufgebaut, erläuterte Kay Anders vom LKA auf Anfrage. „Dann sollen Experten des LKA unter Vollschutz als erste das Labor betreten und untersuchen.“ Erst dann könnten weitere Detail genannt werden. Die Hintergründe und auch Motive des Jugendlichen sind derzeit noch nicht bekannt.
Das extrem giftige Pflanzengift Ricin kann bereits in sehr niedrigen Konzentrationen tödlich wirken. Gewonnen wird es nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem aus den Samen des Rizinusbaums (Ricinus communis) – nach Auspressen des Öls aus dem Rückstand der Samen.
Das Alkaloid Aconitin ist nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Blauen Eisenhut enthalten. „Sämtliche Teile der Pflanze enthalten Aconitin, das giftiger ist als das aus Krimis wohlbekannte Strychnin“, schreibt das BfR. Für erwachsene Menschen seien bereits etwa zwei bis sechs Milligramm – also Tausendstel Gramm – reines Aconitin tödlich.
Gelände ist großräumig abgesperrt
Ziel der polizeilichen Maßnahme sei es, sämtliche giftige Substanzen und sonstige Beweismittel sicherzustellen, hieß es weiter. Das Gelände ist derzeit großräumig – inklusive sämtlicher Zufahrtsstraßen – abgesperrt.
Ein Haftbefehl wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht beantragt. Der Beschuldigte sei nicht vorbestraft, Haftgründe lägen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht vor.