Bulldoggen greifen einen 81-Jährigen beim Rasenmähen an. Er stirbt später im Krankenhaus. Zu einem Prozess kam es nicht – das Verfahren ist mit Geldauflagen eingestellt.
Nach dem Tod eines 81-Jährigen bei Seelow im Zusammenhang mit Hundebissen ist das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Hundebesitzer am Amtsgericht Frankfurt (Oder) mittlerweile eingestellt. Die Beschuldigten haben eine Geldauflage von jeweils 1.500 Euro gezahlt, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht.
Es könnten Auflagen erteilt werden, wenn dadurch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt werde, sagte der Gerichtssprecher. Nähere Gründe nannte er nicht.
Der 81-Jährige war im April 2023 nahe Seelow (Landkreis Märkisch-Oderland) beim Rasenmähen von vier Englischen Bulldoggen angefallen und gebissen worden. Anschließend wurde er ins Krankenhaus gebracht und starb dort etwa einen Monat später.
Ursprünglich sollte der Fall ab dem 28. April 2025 am Amtsgericht Frankfurt (Oder) verhandelt werden. Die Einstellung des Verfahrens löste in der Region Seelow Unverständnis aus, wie die „Märkische Oderzeitung“ berichtete.