Der Brüsseler Platz in Köln liegt mitten in einem beliebten Ausgeh-Viertel. Die Frage, wie man Anwohner vor Lärm schützen kann, beschäftigt daher immer wieder Juristen. Nun gibt es eine neue Wendung.

Der seit Jahren schwelende Konflikt um den bei Nachtschwärmern beliebten Brüsseler Platz in Köln ist um ein juristisches Kapitel reicher. Das Verwaltungsgericht Köln gab Eilanträgen mehrerer Anwohner und einer Gaststätten-Betreiberin gegen ein nächtliches Verweilverbot statt, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln sei „voraussichtlich rechtswidrig“, hieß es.

Hintergrund des Konflikts ist die Geräuschkulisse, die an dem Szene-Treff durch Ausgeh-Publikum und Touristen entsteht. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im September 2023 erklärt, dass die Stadt nachweislich zu wenig tue, um Anwohner vor Lärm zu schützen. Es müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zwischen 22 und 6 Uhr gesundheitsgefährdende Ruhestörungen zu unterbinden.

Stadt regelt Verweilverbot für die warmen Monate

In einer Allgemeinverfügung der Stadt Köln wurden dann Maßnahmen ergriffen. Mit einer Verbotsverfügung untersagte die Stadt das Verweilen auf dem Platz sowie auf Teilen der anliegenden Straßen an Freitagen, Samstagen und Feiertagen im entsprechenden Zeitraum – und zwar vom 7. Februar bis zum 31. Juli 2025. Begründet worden sei dies damit, dass sich vor allem in den warmen Monaten immer wieder große Menschenmengen sammelten, deren normale Gespräche bereits gesundheitsgefährdenden Lärm verursachten, erläuterte das Verwaltungsgericht.

Gegen das Verbot gingen aber wiederum mehrere Anwohner und die Betreiberin einer ansässigen Gaststätte mit Eilanträgen vor. Ihnen gab das Verwaltungsgericht nun statt.

Gericht: Das ist nicht verhältnismäßig

Zur Begründung hieß es unter anderem, dass etwa die aus Lärmmessungen gezogenen Schlüsse zum mutmaßlichen Lärm durch normale Unterhaltungen nicht nachvollziehbar seien. Auch sei das Verweilverbot nicht verhältnismäßig. Mildere Eingriffe – vor allem ein Alkoholverbot – seien ohne „hinreichende Prognose“ verworfen worden.

In seiner Wirkung ist die neue Entscheidung aber zunächst begrenzt. Es sei nur über die Eilanträge der Antragsteller entschieden worden, teilte das Gericht mit. Sie müssten sich nun bis zu einer Entscheidung über die anhängigen Klagen nicht an das Verweilverbot halten. „Das Verbot gilt jedoch nach wie vor für alle anderen Personen, solange es die Stadt nicht aufhebt.“

Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten vorgehen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.