Der gewaltsame Tod des Betreibers einer Flüchtlingsunterkunft hat für Entsetzen gesorgt. Ein Bewohner räumte die Tat ein, will aber nicht den Tod des 61-Jährigen gewollt haben. Was sagen die Richter?

Ein 35-Jähriger hat für die Tötung des Betreibers einer Geflüchteten-Unterkunft in Sarstedt eine lange Haftstrafe erhalten. Das Landgericht Hildesheim verurteilte den aus dem Irak stammenden Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. 

Die Gewalttat Anfang September 2024 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der 61-Jährige wurde von dem Bewohner seiner Unterkunft auf der Straße angegriffen und starb am Tatort infolge des Messerstichs ins Herz. Der Angeklagte habe damit rechnen können, dass der Stich tödlich ist, sagte der Vorsitzende Richter. „Es war kein Schnitt, sondern ein Stich.“ Die Klinge des Küchenmessers war neun Zentimeter lang. 

Im Prozess hatte der Angeklagte den Messerangriff eingeräumt, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.