Die AfD will das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz nicht akzeptieren. Im Streit mit Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) werden erneut Rechtsmittel eingelegt.

Die rheinland-pfälzische AfD hat nach ihrer gescheiterten Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dabei geht es um eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Das Rechtsmittel sei am vergangenen Freitag eingereicht worden, teilten AfD-Landeschef Jan Bollinger und der Justiziar des Landesvorstandes, Robin Classen, in Mainz mit. 

Die Landes- und Bundespartei der AfD hatten Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorgeworfen. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken. Konkret ging es um mehrere Aussagen Dreyers mit Bezug zur AfD Anfang 2024, unter anderem einem Aufruf zur Demonstration gegen rechts.

Aussagen von Dreyer zum Schutz der Demokratie

Dreyers Aussagen hätten zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sein Urteil vom April begründet. Da sie aber dem Schutz der Demokratie und der Grundordnung dienten, seien sie in Ordnung.

Amtsträger dürfen sich selbstverständlich im privaten Rahmen äußern, aber nicht unter Ausnutzung ihrer Amtsstellung, erklärte Bollinger die Verfassungsbeschwerde. „Ein Ministerpräsident sollte den Anspruch haben, Ministerpräsident aller Bürger zu sein.“ Im Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs gebe es eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ergänzte Classen.