Für zwei Patienten endete der Besuch einer Arztpraxis mit dem Tod. Ermittler gehen davon aus, dass es in der Einrichtung zu folgenschweren Kunstfehlern kam. Vor Gericht soll dies nun geklärt werden.

Wegen des Todes von zwei Patienten muss sich von heute (9.00 Uhr) an eine Ärztin vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Hintergrund seien ambulante Behandlungen in einer auf Endoskopie spezialisierten Praxis gewesen, erklärte ein Sprecher des Gerichtes. In beiden Fällen sei es zu Komplikationen gekommen. In dieser Situation habe laut Anklage das Notfallmanagement nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen.

Klinikärzte konnten Patienten nicht mehr retten

Die Behandlungen der angeklagten Medizinerin fanden in den Jahren 2019 und 2020 in einer Augsburger Praxis statt. Die Patienten kamen wegen der Probleme dann noch in eine Klinik und wurden dort intensivmedizinisch versorgt. Die Krankenhausärzte konnten das Leben der zwei Patienten aber nicht mehr retten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass zuvor bereits von der Praxisärztin weitergehende Maßnahmen hätten eingeleitet werden müssen.

Die Frau ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Für das Verfahren sind zwei Verhandlungstage geplant.