Bis in den sechsstelligen Bereich gehen Beträge, die skrupellose Betrüger in Hessen zuletzt in ihren Besitz brachten. Die Polizei gibt Tipps, wie sich Bürgerinnen und Bürger schützen können.

Das hessische Landeskriminalamt (LKA) hat seine Warnung vor falschen Polizisten bekräftigt. In den vergangenen Wochen seien Betrüger mit der Masche mehrfach in Hessen erfolgreich gewesen und hätten zum Teil Beträge im sechsstelligen Bereich erbeutet. „Die Täterinnen und Täter haben keine Skrupel, setzten ihre Opfer – häufig ältere Menschen – meist telefonisch massiv unter Druck, schildern schockierende Szenarien“, teilte das LKA mit.

Beispielsweise werde am Telefon von einem angeblichen Autounfall erzählt, den der Sohn oder die Tochter des Angerufenen verursacht habe. Deshalb sei nun eine Kaution nötig, um die Einlieferung in ein Gefängnis zu verhindern. Oder es werde vorgegeben, dass Einbrecher das Haus der Angerufenen im Visier hätten und die Polizei zur Sicherheit Wertgegenstände in Verwahrung nehmen werde.

Opfer melden sich aus Scham nicht 

„Den Opfern falscher Polizeibeamten entsteht nicht selten ein hoher finanzieller Schaden, teilweise existenzbedrohlichen Ausmaßes“, erklärt das LKA. Dennoch würden viele Fälle nicht angezeigt, da sich die Opfer schämten. Es sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

230 Fälle seien im vergangenen Jahr in die hessische Kriminalstatistik eingegangen, bei 150 sei es beim Versuch geblieben. In diesen Fällen seien die Opfer aus dem Inland angerufen worden. Der Großteil der Taten werde aber aus dem Ausland begangen.

Niemals Geld an Unbekannte übergeben

Das LKA rät, niemals am Telefon Details zu finanziellen Verhältnissen preiszugeben, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und einfach aufzulegen. „Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen“, mahnt das LKA. Beim geringsten Zweifel solle man die Behörde anrufen, von der die angebliche Amtsperson komme. Die Telefonnummer solle man selbst heraussuchen. „Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.“ Zudem solle man sich umgehend an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden, um Anzeige zu erstatten.