Bei der Internet-Buchung eines Flugs steht als Anrede nur „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ zur Auswahl. Ist das eine Diskriminierung? Diese Frage muss ein Gericht beantworten.
Das Berliner Landgericht prüft, ob eine Schadenersatz zahlen muss wegen einer fehlenden geschlechtsneutralen Anredemöglichkeit bei der Ticketbuchung. Wann die Richter ihr Urteil sprechen, ist noch offen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
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