Es ist Praxis in vielen Konzernen: Arbeitnehmer wechseln zwischen verschiedenen Tochterfirmen, manchmal über lange Zeiträume. Doch wann ist es Leiharbeit mit strengen gesetzlichen Regeln?
Das Bundesarbeitsgericht hat nach Einschätzung des Bonner Arbeitsrechtlers die Regeln für Konzerne bei der Arbeitnehmerüberlassung verschärft. Nach seiner Einschätzung wird dabei die gängige Praxis, dass Arbeitnehmer von einem in ein anderes Konzernunternehmen auch für längere Zeiträume abgeordnet werden, erschwert. „Schnell stellt sich jetzt die Frage, ist es Arbeitnehmerüberlassung“, sagte Thüsing der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Das Gesetz beschränkt unter anderem die Entleihzeit auf 18 Monate.
Gregor Thüsing