Ein Mann kam Olaf Scholz vor gut zwei Jahren gefährlich nah und umarmte ihn. Bei der Gerichtsverhandlung in Frankfurt kam jetzt heraus, welche Rolle der Zufall spielte.

Die Geschehnisse schockierten damals wohl nicht nur die Bodyguards von Olaf Scholz: Ein Mann drängt sich mit seinem Auto in eine Sicherheits-Kolonne, fährt unbefugt auf das Frankfurter Flughafengelände, umarmt den Bundeskanzler auf dem Rollfeld und schüttelt dem Regierungschef die Hand. Jetzt sprach das Frankfurter Amtsgericht ein Urteil gegen den „Scholz-Umarmer“.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige im Mai 2023 mit seinem eigenen Auto dem Konvoi von Scholz bis auf das Rollfeld des Frankfurter Flughafens gefolgt war. Dort kam es zu der berühmten Umarmung. 

Gericht verhängt 4500 Euro Geldstrafe

Laut dem Urteil soll er wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Hausfriedensbruchs 4500 Euro zahlen. Konkret wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie einer zweieinhalbjährigen Fahrsperre verurteilt. Das Urteil ist nach einer Mitteilung vom Dienstag rechtskräftig.

Der 50-Jährige, der während der Tat im Mai 2023 unter Drogen stand und nur bedingt schuldfähig war, hatte im Gerichtssaal Reue gezeigt und gelobte Besserung. Er sei aus Versehen in die Situation reingeraten. Es sei eine bittersüße Erfahrung gewesen, sagte er. „Ich entschuldige mich für alles.“

Umarmung von Olaf Scholz war purer Zufall

Bei dem Verfahren, das innerhalb eines halben Tages verhandelt worden war, spielte die Kanzler-Umarmung sowie der Aspekt, dass sich Scholz in einer der Kolonnen befunden hatte, nur eine untergeordnete Rolle. Das sei ein reiner Zufall gewesen, sagte Staatsanwalt Christian Lang nach dem Urteil. Da sei keine Motivation dahinter gewesen. 

Der Beschuldigte hatte sich demnach nicht speziell den Kanzler für eine Umarmung ausgesucht, weil er ihn so unglaublich sympathisch fand. Dieses Motiv konnte nach der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden, wie aus den Berichten über den Fall hervorgeht.

Ende einer tagelangen Kokain-Party

Der Mann war bereits in der Vergangenheit und dann erneut vier Monate nach dem Vorfall wegen Fahrens unter Drogeneinfluss aufgefallen. Er habe vorher zwei Tage gefeiert, wiederholt Kokain konsumiert und nicht geschlafen, sagte er. Er hatte sich mit seinem Privatwagen dem Konvoi angeschlossen und war so auf das Flughafengelände gelangt. 

Den SPD-Politiker hatte er umarmt, als dieser ins Flugzeug steigen wollte. Als Grund für die innige Verabschiedung ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt mitteilen, dass er sein Verhalten dem Rest der Gruppe angepasst habe. Sprich: Weil sich gerade umarmt wurde, machte er einfach mit.

Scholz hatte sich damals gelassen über den Zwischenfall geäußert. Nach der Umarmung wurde der Mann ohne Widerstand von der Bundespolizei am Flughafen festgenommen und später wieder freigelassen. Allerdings entfachte der Fall eine Debatte über die Sicherheit des Kanzlers.