Blitzerwarner legal nutzen? Mit einigen Tricks ist es möglich. Hier erfahren Sie, wie Apps und Navis richtig eingesetzt und Strafen vermieden werden.

Ob Smartphone-App, Navigationsgerät oder integrierte Systeme in modernen Fahrzeugen: Es gibt viele Hilfsmittel, um herauszufinden, wo Blitzer stehen. Doch dürfen Autofahrer diese Möglichkeiten nutzen? Was gilt für Beifahrer? Und wie sieht es mit Datenschutz oder Fahrten ins Ausland aus? Die Regeln sind nicht immer eindeutig und das Gesetz zieht Grenzen.

Blitzerwarner am Steuer: Was ist verboten?

Wer während der Fahrt Blitzerwarner verwendet, um rechtzeitig vor Radarfallen vom Gas zu gehen, verstößt gegen die Vorschriften. Doch nicht jedes Gerät ist gleich und auch die Rolle des Beifahrers spielt eine Rolle. Hinzu kommen neue Technologien und mögliche Gesetzesänderungen, die Autofahrer im Blick behalten sollten. Eines vorweg: Wer die Tempolimits einhält, braucht keinen Warner. Wer glaubt, einen Blitzerwarner jeglicher Art zu benötigen, sollte seinen Fahrstil hinterfragen. Ein Beispiel: Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen oder Altenheimen ist sinnvoll. Solche Limits sollte man stets einhalten und nicht nur bremsen, weil man eine Kontrolle fürchtet.

Radarwarner und ihre Risiken

Die teuerste und präziseste Methode sind Radarwarner, die aktiv Messsignale von Blitzern auffangen. Sie schlagen nur Alarm, wenn ein Gerät aktiv ist, und erkennen Signale auch an ungewöhnlichen Stellen. Ein Radarwarner ist jedoch ein separates Gerät, das gekauft und je nach Typ eingebaut werden muss. Vor allem aber: Diese Geräte sind in Deutschland verboten. Sie können Polizeimessungen stören. Wer sie nutzt oder so mitführt, dass sie während der Fahrt aktiviert werden könnten, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro, einen Punkt in Flensburg und die Beschlagnahmung des Gerätes. Es wird dem Besitzer nicht zurückgegeben, meist wird es zerstört. Wiederholte Verstöße können höhere Strafen oder weitere Konsequenzen nach sich ziehen.

Apps, Navis und Sonderfälle: Regeln und Grauzonen

Häufiger genutzt werden Apps oder Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen. Der Unterschied zu Radarwarnern: Diese Systeme erkennen Blitzer nicht selbst, sondern zeigen bekannte Standorte an, oft aktualisiert durch Nutzermeldungen zu mobilen Blitzern. Stationäre Blitzer sind nahezu vollständig erfasst. Bei mobilen Blitzern können Meldungen manchmal veraltet sein, da Blitzer kurzfristig versetzt werden. Manche Autos haben solche Warnungen fest integriert, etwa über Software-Updates – ihre Nutzung während der Fahrt ist jedoch ebenso verboten. 

Die Geräte und Apps sind an sich legal, ihr Einsatz auf der Straße jedoch nicht. Wer erwischt wird, zahlt 75 Euro Bußgeld, erhält einen Punkt und riskiert in Ausnahmefällen die Beschlagnahmung des Gerätes, wobei Smartphones aufgrund ihrer Vielseitigkeit selten eingezogen werden. Falls doch, kann das ärgerlich werden, da das Smartphone oft das digitale Leben enthält. Auch der Trick, den Warner vom Beifahrer bedienen zu lassen, scheitert. Beifahrer dürfen keine Blitzer-Apps nutzen, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt hat (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23). Erlaubt ist hingegen, sich vor der Fahrt oder auf einem Parkplatz über Blitzer auf der Strecke zu informieren. Das ist legal und sicher.

Geringes Risiko

Viele kostenlose Apps sammeln Standortdaten, die oft für Werbung genutzt oder an Dritte weitergegeben werden, was Datenschutzbedenken aufwirft. Man sollte sich daher vor der Nutzung über die Datenschutzrichtlinien informieren. Wer ins Ausland reist, muss die dortigen Regeln beachten: In Ländern wie der Schweiz oder Frankreich sind Blitzer-Apps oft komplett verboten und Verstöße können teuer werden. In Deutschland gab es zuletzt keine größeren Gesetzesänderungen, aber die Diskussion über integrierte Systeme in Autos könnte die Regeln künftig beeinflussen.

Tempolimit-Anzeigen in Navigationsgeräten sind legal und helfen, die Geschwindigkeit einzuhalten. Falsche Angaben entschuldigen jedoch keine Überschreitungen. Der Gesetzgeber hat es bei Apps schwer: Ein echter Radarwarner kann bei einer Kontrolle auffallen, eventuell sogar angemessen werden. Eine Smartphone-App oder eine Funktion im Navigationsgerät ist dagegen so unauffällig, dass sie kaum entdeckt wird. Und selbst wenn, müsste die Nutzung während der Fahrt nachgewiesen werden.