Ein junger Mann soll eine Hamburger Kneipe verlassen, weil er Gäste belästigt. Doch er zieht ein Messer und sticht seinem Kontrahenten in den Hals. Jetzt muss er für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Wegen beinahe tödlicher Messerstiche vor einer Kneipe in Hamburg-Barmbek hat das Landgericht einen Angeklagten zu sieben Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 25-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Vor der Tat am 27. Juni vergangenen Jahres hatte der Somalier Stunden in dem Raucherlokal verbracht und andere Gäste belästigt, wie der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann in der Urteilsbegründung ausführte. Schließlich sollte der Angeklagte die Kneipe verlassen. Als er sich weigerte, drängte ein 33-Jähriger ihn aus der Tür. Dabei habe der Angeklagte unbemerkt ein Messer gezogen und auf dem Bürgersteig zugestochen.
Zufällig vorbeikommender Sanitäter als Lebensretter
Der 33-Jährige erlitt drei Stiche, in den Hals, unterhalb des Ohres und in die Schulter. Die Halsschlagader sei verletzt worden, der Mann habe sogleich stark geblutet, sagte Steinmann. Er wäre gestorben, wenn nicht zufällig ein Rettungssanitäter vorbeigekommen wäre. Dieser drückte die Wunde so lange mit den Fingern zu, bis ein Rettungswagen kam. Der 33-Jährige habe im Krankenhaus wochenlang im künstlichen Koma gelegen und habe währenddessen noch einen Schlaganfall erlitten, sagte der Richter.
Verlorenes Handy führt zu Festnahme
Der Angeklagte flüchtete nach der Tat. Erst einen Monat später wurde er verhaftet. Zuvor hatte er sein Handy verloren. Der Finder brachte es zur Polizei, die den Angeklagten als Besitzer ermittelte und festnahm. Das Geschehen in der Kneipe wurde von einer Videokamera aufgezeichnet. Auch der Angeklagte, der sich ungerecht behandelt fühlte, hatte mit seinem Handy gefilmt. Die eigentliche Tat geschah nach Angaben des Richters außerhalb des Kamerabereichs. Doch Zeugen auf der anderen Straßenseite beobachteten die drei Messerstiche in nur 20 Sekunden.
Vorbestraft und ausreisepflichtig
Der 25 Jahre alte Angeklagte sei vor gut vier Jahren als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Hamburg gekommen, sagte Steinmann. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er sei ausreisepflichtig gewesen. Nur der fehlende Pass habe die Abschiebung verhindert. Der Angeklagte habe ohne Perspektive von öffentlichen Geldern und vom Drogenhandel gelebt. Wegen eines Drogendelikts habe er bereits im Gefängnis gesessen und sei vorbestraft. Der Richter riet dem Angeklagten, die kommende Zeit im Gefängnis für eine Ausbildung zu nutzen. Der Verteidiger deutete an, dass sein Mandant das Urteil annehmen werde.
Der 25-Jährige bekundete im Prozess mehrfach Reue für seine Tat, wie Steinmann sagte. Sein Opfer, ein Einwanderer aus Tunesien, habe jahrelang in Deutschland gelebt und zuletzt als Maschinenführer gearbeitet. Jetzt leide er unter den schweren Folgen der Tat und sei arbeitsunfähig.