Mit Abordnungen junger Lehrer an Schulen in Regionen mit besonders großem Bedarf will die Landesregierung die Unterrichtsversorgung verbessern. Die SPD schlägt nun Nachbesserungen vor.
Mit Änderungen der Einstellungspraxis für junge Lehrerinnen und Lehrer will die oppositionelle SPD die Unterrichtsversorgung an weniger nachgefragten Schulen im Norden verbessern. „Vielen Schulen in Schleswig-Holstein gelingt es bereits seit Jahren nicht, die ihnen zur Verfügung stehenden Stellen mit ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen“, begründet der SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat einen Antrag für den Landtag. Die Situation sei dramatisch.
Hintergrund ist ein zum 1. Februar gestartetes Programm der Landesregierung mit dem Titel „Abordnung Plus“. Wer sich seit dem zweiten Schulhalbjahr auf eine Planstelle an einer sehr nachgefragten Schule in Schleswig-Holstein bewirbt, wird seitdem zwar eingestellt. Gleichzeitig werden diese Lehrkräfte jedoch an eine andere Schule abgeordnet in einer Region, in der Lehrer fehlen. Die Abordnung ist auf drei Jahre befristet. Danach wechseln Lehrerinnen und Lehrer an die Schule ihrer Wahl.
SPD schlägt Änderungen vor
„Eine erste Bilanz zeigt nun, dass es auf die 54 ausgeschriebenen Stellen gerade einmal auf die Hälfte der Stellen Bewerbungen gab; ein Bruchteil wurde bisher besetzt“, erklärte Habersaat. „Das ist auch auf die schwache Umsetzung einer eigentlich interessanten Idee zurückzuführen.“
Die Sozialdemokraten fordern mehr Flexibilität. Wer an eine bestimmte Schule in Kiel möchte, könnte sich im Zuge der Abordnung möglicherweise besser auf drei Jahre in einer Schule in Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) einstellen als auf eine Schule in Wedel (Kreis Pinneberg), argumentieren sie. Jungen Lehrkräften dürfe die Entscheidungsfreiheit nicht genommen werden.
Schulleitern, deren neue Lehrer abgeordnet werden, soll es nach dem Willen der SPD künftig möglich sein, Vertretungsverträge über drei Jahre für diese Zeit zu vergeben. Zudem wollen die Sozialdemokraten erreichen, dass Stellen von Lehrern, die in den Ruhestand gehen, bereits drei Jahre zuvor ausgeschrieben werden können.