Eine junge Frau wird erwürgt in einem Wald bei Niebüll gefunden. Das Landgericht Flensburg will in dem Sicherungsverfahren gegen einen 36-Jährigen nun sein Urteil verkünden.
Im Prozess um den Tod einer jungen Frau in Niebüll soll an diesem Donnerstag (11.00 Uhr) das Urteil verkündet werden. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es um die mögliche Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik. Der Deutsche soll die Frau am 7. Juni 2024 zunächst beim Sporttreiben beobachtet, dann vergewaltigt und anschließend erwürgt haben. Den Leichnam soll der 36-Jährige im Anschluss im Unterholz verborgen haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer, den Beschuldigten wegen Totschlags in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die Nebenklagevertreterin schloss sich dem an. Der Verteidiger stellte keinen eigenen Antrag. Zuvor hatte die Kammer den rechtlichen Hinweis erteilt, dass die vorgeworfene Tat juristisch möglicherweise als Totschlag und nicht wie angeklagt als Mord einzustufen sei.
Ein Antrag auf ein Sicherungsverfahren – im Gegensatz zu einem herkömmlichen Strafverfahren – wird gestellt, wenn bei dem Tatverdächtigen von erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen auszugehen ist, die Person aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellten könnte.