Der Prozess um eine schwere Brandstiftung in Sellin endet mit einem Freispruch. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen, urteilt das Landgericht Stralsund.
Im Prozess um eine schwere Brandstiftung in Sellin (Landkreis Vorpommern-Rügen) im Mai 2023 hat das Landgericht Stralsund den Angeklagten freigesprochen. Der Grund: Das Gericht hält den heute 70-jährigen Mann für schuldunfähig.
Der Angeklagte habe zum Tatzeitpunkt unter einer „schweren wahnhaften depressiven Episode“ gelitten und habe deshalb für diese Tat nicht bestraft werden können, sagt der Sprecher des Landgerichtes Stralsund, Olaf Witt.
Auch eine mögliche Unterbringung in der Psychiatrie habe die Große Strafkammer des Landgerichtes Stralsund geprüft und abgelehnt. Ein Sachverständiger hatte keinerlei Indizien dafür erkannt, dass eine solche Tat noch einmal passieren könne.
Angeklagter wollte nicht mehr leben
Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte am 19. Mai 2023 seine im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegene Wohnung in Sellin in Brand gesetzt. Er habe hierfür Benzin in der Wohnung vergossen, sich ins Badezimmer begeben und das Benzin angezündet, weil er seinem Leben ein Ende setzen wollte.
Der Angeklagte hat die Brandstiftung im Prozess gestanden. Er erlitt bei dem Brand leichte Verbrennungen und eine starke Rauchvergiftung. Einsatzkräfte der Feuerwehr holten den damals 68-Jährigen ins Freie. Danach wurde er per Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht.
Andere Bewohner des Hauses blieben unverletzt
In der Wohnung im ersten Stock hielten sich zu dem Zeitpunkt noch ein anderer Mann und dessen Ehefrau auf. Beide blieben unverletzt und wurden vorübergehend in einem Hotel untergebracht. An dem Gebäude entstand ein Schaden in Höhe von einer Million Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert, beides auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach dem Urteil hat die Staatsanwaltschaft eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.
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